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   FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 9048/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14663
FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 9048/06 B (https://dejure.org/2009,14663)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2009 - 12 K 9048/06 B (https://dejure.org/2009,14663)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 12 K 9048/06 B (https://dejure.org/2009,14663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen einer Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen durch unterlassene Korrektur des Vorsteuerabzugs für eine "uneinbringliche" Verbindlichkeit; Zahlungsunfähigkeit und mangelnder ...

  • Judicialis

    UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 17 Abs. 2; ; UStG § 18 Abs. 3; ; AO § 34; ; AO § 69; ; AO § 150

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen unrichtiger Vorsteueranmeldungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers wegen unrichtiger Vorsteueranmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung wegen unrichtiger Vorsteueranmeldung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1990
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.2007 - V B 76/06

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Uneinbringlichkeit" in § 17 UStG ist geklärt;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 9048/06
    "Uneinbringlich" in diesem Sinne ist eine Forderung dann, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlen wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 03. November 2008 - XI B 217/07, [...]) und der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Beschluss vom 04. Juni 2007 - V B 76/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 2151, 2152 m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2008 - XI B 217/07

    Begriff der "Uneinbringlichkeit" i.S.v. § 17 UStG - Forderung uneinbringlich,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 9048/06
    "Uneinbringlich" in diesem Sinne ist eine Forderung dann, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlen wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 03. November 2008 - XI B 217/07, [...]) und der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann (BFH-Beschluss vom 04. Juni 2007 - V B 76/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 2151, 2152 m.w.N.).
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